Jahreskalender ergänzt...

Unser Jahreskalender wurde neu um die Termine rund um das Luzerner Solarjahr ergänzt - ebenso wurden einige weitere interessante Termine hinzugefügt.

Richtlinien bei der Nutzung der Solarenergie...

Die Energiewende wie auch ästhetisch ansprechende Gebäude - insbesondere der möglichst ungeschmälerte Erhalt bedeutender Kulturdenkmäler - sind im Interesse heutiger und zukünftiger Generationen. Thermische und elektrizitätserzeugende Solaranlagen sind eine dringende Notwendigkeit, gleichzeitig aber gilt es unsere Kulturdenkmäler für die nächste Generation zu erhalten. Mit der Beachtung von Gestaltungskriterien kann die Akzeptanz der Energiewende verbessert werden.

Daher hat der Kanton Luzern Richtlinien im Umgang mit der Realisierung von Solaranlagen bereitgestellt - hier können Sie diese herunterladen.

Solarkataster des Kantons Luzern lanciert...

Der Kanton Luzern hat eine einfache Hilfestellung im Bezug auf die Abschätzung des Potentials des eigenen Daches für die Solarenergie bereitgestellt - den Solarpotenzialkataster. Die Anwendung ist einfach: Dachfläche suchen, Berechnung starten, pdf generieren.

Hier geht es zur Webseite: Link!

KEV - die wichtigsten Änderungen...

Im November des vergangenen Jahres präsentierte das Bundesamt für Energie (BfE) eine gekürzte Weiterführung des Fördermodells für Photovoltaikanlagen. Neu gliedert sich die Förderung in eine Einmalvergütung (EIV) und in eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Das neue Fördermodell trat am 01.01.2014 für die ganze Schweiz in Kraft.

Diese Änderungen der landesweiten Förderung führen dazu, dass der einzelne Anlagenbesitzer zwar deutlich geringere Fördergelder erhält - insgesamt wird die Förderung aber für eine viel grössere Anzahl von Anlagebesitzern erreichbar.

Die wichtigsten Punkte wurden wie folgt zusammengefasst: Für Anlagen die vor dem 01.01.2014 in Betrieb genommen wurden, gelten die alten Tarife. Ebenso für diejenigen mit positivem KEV-Bescheid.

Seit dem 01.01.2014 gilt:
- Die Vergütungsdauer für PV-Anlagen beträgt neu 20 Jahre.
- Die KEV wird um ca. 10% gesenkt.
- Neu hat jeder Anlagenbesitzer das Recht auf Eigenverbrauch.

Seit dem 01.04.2014 gilt:
- Für Anlagen grösser 2 bis maximal 10kWp ist eine Einmalvergütung vorgesehen, die rund 30% der Investitionskosten abdecken soll.
- Für Anlagen grösser 10 bis maximal 30kWp haben die Anlagenbesitzer die Wahl zwischen der Einmalvergütung (EIV) und der KEV.
- Anlagen über 30kWp erhalten die KEV während 20 Jahren.

Mehr Infos: www.swissgrid.ch
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